40 Jahre ADFC NRW - Feierstunde am Gründungsort in Köln

Der Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs in Nordrhein-Westfalen feierte am vergangenen Wochenende mit mehr als 150 Gästen aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Verbänden und Kultur sein 40-jähriges Bestehen.

40 Jahre Fahrradclub ADFC NRW am 13. April 2024 in Köln - Anschnitt der Geburtstagstorte mit NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer, Katja Dörner (Vizepräsidentin Deutscher Städtetag) © ADFC NRW / Dieter Debo

Vier Jahrzehnte nach seiner Gründung feierte der ADFC NRW seinen runden Geburtstag an seinem Gründungsort in Köln. Bereits am Vormittag tagten die Delegierten aus den 37 Kreisverbänden in Nordrhein-Westfalen bei der Landesversammlung. Dabei sorgten die Landesvorsitzenden Rebecca Heinz und Axel Fell dafür, dass neben aller Nostalgie auch der Blick in die Zukunft gewahrt blieb: mit dem Ziel eines Fahrradlandes, das sichere und attraktive Radwege bietet und die Potentiale des Radverkehrs ausschöpft.

Traditionell begrüßte Christoph Schmidt als Vorsitzender des gastgebenden Kreisverbands und Bundesvorstandsmitglied die Delegierten. In seinem Grußwort an die Delegierten des Fahrrad-Clubs machte er deutlich: Nordrhein-Westfalen braucht politisch handelnde Menschen, die sich für eine nachhaltige Verkehrspolitik einsetzen, um unsere Städte umwelt-, klima- und menschenfreundliche umzugestalten.

Der ADFC fordert eine Wende in der Verkehrspolitik. Das Auto darf nicht länger das Maß aller Dinge sein. Eine breite Mehrheit wünscht sich eine Förderung des Radverkehrs und eine Zähmung des seit Jahrzehnten hemmungslos geförderten Autoverkehrs. - Das sage nicht ich heute, sondern Karl-Ludwig Kelber, ehemaliger Bundesvorsitzender und Gründungsmitglied des ADFC NRW bereits vor 40 Jahren!

Christoph Schmidt, ADFC Vorsitzender Köln und Bundesvorstandsmitglied.

 

Landesversammlung stößt wichtige Themen für die kommenden Jahre an. 

Weitere spannende Themen standen 2024 auf der Tagesordnung - wenn auch diesmal keine Vorstandswahlen. Großen Zuspruch fand der Wunsch, eine Jugendorganisation innerhalb des Fahrrad-Clubs in NRW zu gründen. Entsprechende Pläne werden nun vom Landesvorstand entwickelt und vorangetrieben. Es geht dabei um den Austausch junger Menschen im ADFC NRW und die Ausrichtung von Angeboten, die sich an den Interessen junger Mitglieder orientieren. 

 

Feierstunde mit Gästen aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Verbänden, Kultur und ADFC-Kreisverbänden

In seiner Eröffnungsrede begrüßte der Landesvorsitzende des ADFC NRW, Axel Fell, die rund 150 Gäste. Darunter neben Vertreterinnen und Vertretern von Ministerien, die Oberbürgermeisterin von Köln, Henriette Reker und die Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn und Vizepräsidentin des Deutschen Städtetages, Katja Dörner. Der Gruß im Namen auch unserer Landesvorsitzenden Rebecca Heinz und des Landesvorstands richtete er auch an die Abgeordneten von Bundes- und Landtag, Bürger- und Oberbürgermeister:innen, die anwesenden Engagierten von Verbänden, Wirtschaft und Kultur.

Axel Fell: Der Landesvorsitzende begrüßte auch im Namen von Rebecca Heinz die Gäste. © ADFC NRW / Dieter Debo

Es geht um Perspektivenwechsel: Bei der Gründung vor 40 Jahren ging es darum, die noch heute oft vertretene Ansicht der "autogerechte Stadt" zu verändern in eine gleichberechtigte Mobilität. Dafür werden wir uns weiterhin stark machen! Aber noch ein weiterer Perspektivenwechsel ist wichtig: Die Perspektive junger Menschen in unserem Verband. Denn die Wünsche und Ziele junger Menschen sind für unsere Verbandsentwicklung wichtig. Von Landesversammlung haben wir einen Auftrag mitbekommen. Und vielleicht werden wir also künftig eine eigene Jugendorganisation innerhalb des ADFC NRW haben.

Axel Fell, Landesvorsitzender des ADFC NRW.

Grußwort des Verkehrsministers Oliver Krischer. © ADFC NRW / Dieter Debo

In seinem Grußwort bedankte sich Verkehrsminister Oliver Krischer für das Engagement des ADFC NRW. Er betonte, der Fahrrad-Club in Nordrhein-Westfalen habe viele Entwicklungen angestoßen. So zum Beispiel das erste Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz und wichtige Projekte, wie zum Beispiel die Radstationen an zahlreichen Bahnhöfen und die vom ADFC NRW initiierte Arbeitsgemeinschaft fussgänger- und fahrradfreundlicher Gemeinden, Städte und Kreise, aus der die AGFS NRW hervorgegangen ist.

Grußwort der Oberbürgermeisterin Henriette Reker © ADFC NRW / Dieter Debo

Die Oberbürgermeisterin von Köln, Henriette Reker, begrüßte die Gäste der Feierstunde in der Domstadt. Sie freute sich über Erfolge verschiedener Maßnahmen für sichereren und attraktiveren Radverkehr in Köln. Auch wenn noch viel zu tun sei, beobachte man einen Anstieg des Radverkehrsanteils auf inzwischen 25 Prozent.

Bei der Podiumsdiskussion ging es um die Frage, wo das Land NRW 40 Jahre nach seiner Gründung bei der Verkehrswende steht.
Der Verkehrsforscher Prof. Andreas Knie, Oliver Krischer als Minister für Natur-, Umweltschutz und Verkehr sowie die Vizepräsidentin des Deutschen Städtetages, Katja Dörner und NRW-Landesvorsitzende Rebecca Heinz stellten sich den Fragen von Moderatorin Anke Bruns.


https://schwerte.adfc.de/neuigkeit/40-jahre-adfc-nrw-feierstunde-am-gruendungsort-in-koeln

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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